AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Clouddienste („AGB“)
Die AGB des Dienstleisters gelten insbesondere für folgende vom Dienstleister für den Kunden als online Services bereitzustellende Leistungen (zusammen „Clouddienste“ genannt):
Bereitstellung von Standardsoftware unterschiedlicher Hersteller zur Nutzung über das Internet “SaaS“
Bereitstellung von Cloudinfrastruktur, insbesondere Einräumung von Speicherplatz und Rechenkapazität auf den Servern eines Cloudserviceproviders, Bereitstellung von Containerlösungen und CI/CD Pipelines „IaaS“
Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der Clouddienste Komponenten.
2 Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Angebote des Dienstleisters und Leistungsbeschreibungen
Die vom Dienstleister im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Dienstleisters, das auf diese AGB Bezug nimmt und eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den im Einzelfall beauftragten Clouddiensten enthält. Die AGB werden integraler Bestandteil jedes Angebots.
Im jeweiligen Angebot werden zudem die für die jeweiligen Clouddienste einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers bzw. Cloudserviceproviders in Bezug genommen, die ebenfalls integraler Bestandteil des Angebots werden. Mit Annahme des Angebots stimmt der Kunde diesen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen ausdrücklich zu.
Die Leistungsbeschreibungen des Dienstleisters aus dem Angebot bilden die Grundlage für die Leistungserbringung im Rahmen des Vertrages.
2.2 Rangfolge
Bei Abweichungen und Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
Angebot und Leistungsbeschreibung
diese AGB
Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittherstellers bzw. Cloudserviceproviders
AGB des Kunden finden keine Anwendung.
3 Clouddienste
3.1 Bereitstellung von Software „SaaS“
3.1.1 Leistungen
Der Dienstleister stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die im jeweiligen Angebot bezeichnete Software in dem jeweils bezeichneten Nutzungsumfang entgeltlich zur Verfügung. Der Funktionsumfang der bereitgestellten Software ergibt sich aus der im Angebot in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.
Die Software wird dem Kunden an dem im Angebot vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Dienstleister betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den Servern des Dienstleisters beim Cloudserviceprovider. Vom Dienstleister nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Dienstleister betriebenen Übergabepunkt.
3.1.2 Nutzungsrechte an der Software
Der Dienstleister räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Bereitstellung als SaaS-Dienst bestimmungsgemäß zu nutzen.
Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus den im Angebot in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
Insbesondere darf der Kunde die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
3.1.3 Vervielfältigung
Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Dienstleisters beim Cloudserviceprovider, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
3.1.4 Weiterüberlassung an Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
3.2 Bereitstellung von Cloud-Infrastruktur „IaaS“
3.2.1 Leistungen
Der Dienstleister überlässt dem Kunden Speicherplatz und Rechenkapazität sowie etwaige weitere Cloud-Infrastrukturkomponenten in dem im Angebot bezeichneten Umfang. Der Kunde ist nicht berechtigt, die IaaS-Dienste einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
3.2.2 Verfügbarkeiten
Der Dienstleister trägt dafür Sorge, dass die vom Kunden auf der bereitgestellten Cloud-Infrastruktur gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Hinsichtlich etwaiger Verfügbarkeitsvereinbarungen gelten die im jeweiligen Angebot in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Cloudserviceproviders.
3.2.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem bereitgestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
3.2.5 IT Sicherheit und Backups
Vorkehrungen gegen Datenverlust (Backups) und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden (Firewalls) ergeben sich aus den im jeweiligen Angebot in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des eingesetzten Cloudserviceproviders.
3.2.6 Rechte an Daten, Herausgabe
Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Dienstleister dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Dem Dienstleister stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
4 Beratungs- und Supportleistungen
Der Dienstleister übernimmt auf Wunsch des Kunden und nach Verfügbarkeit ergänzende Beratungs- und Supportleistungen zu den bereitgestellten Clouddiensten nach Maßgabe der im jeweiligen Angebot bezeichneten Konditionen oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, nach Aufwand gemäß der jeweils geltenden Preisliste des Dienstleisters.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung für vom Dienstleister zu erbringende Clouddienste ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für sämtliche nachträglich zugebuchte Leistungen gelten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preise.
5.2 Fälligkeit der Vergütung
Regelungen zur Fälligkeit der Vergütung ergeben sich jeweils aus dem Angebot. Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, sind Rechnungen des Dienstleisters spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5.3 Verzug
Kommt der Kunde in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen gesetzlichen Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
6 Laufzeit Kündigung
Die vertraglich vereinbarten Clouddienste haben grundsätzlich eine unbegrenzte Laufzeit, sofern nicht im jeweiligen Angebot etwas anderes vereinbart ist.
Die Clouddienste sind vorbehaltlich abweichender Kündigungsbestimmungen der im Angebot in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Clouddiensteanbieters mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7 Pflichten des Kunden
7.1. Allgemeine Pflichten
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die bereitgestellten Clouddienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Unbeschadet der Verpflichtung des Dienstleisters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der Clouddienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Clouddienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Dienstleister hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
7.2 Verpflichtung zur Einhaltung mitgeltender AGB
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des jeweiligen Angebots benannten und in den Vertrag einbezogenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller der bereitgestellten Software sowie der Cloudserviceprovider der bereitgestellten Cloud-Infrastrukturkomponenten einzuhalten.
7.3 Sperrung der Clouddienste
Der Dienstleister ist zur sofortigen Sperre der Clouddienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Clouddienste entgegen der Bestimmungen dieser AGB und/oder der Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Cloudserviceproviders verwendet werden.
Der Dienstleister hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
8 Mitwirkung des Kunden
8.1 Einzelne Mitwirkungsleistungen
Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem im jeweiligen Angebot definierten Datenübergabepunkt herzustellen.
Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Clouddienste ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der bereitgestellten Software entsprechen. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden.
Je nach Einsatzzweck und Kritikalität der bereitgestellten Clouddienste wird der Kunde erforderlichenfalls einen Notfallplan für den Fall des vollständigen oder teilweisen Ausfalls der Clouddienste erstellen.
8.2 Nichterbringung von Mitwirkungsleistungen
Der Dienstleister kann vom Kunden die Vergütung von Zusatzaufwand, der ihm aufgrund der unterlassenen oder unzureichenden Mitwirkungsleistung entsteht, auf Basis der aktuell gültigen Stundensätze des Dienstleisters verlangen.
Bei Mitwirkungsleistungen, ohne deren Erbringung die Leistungen des Dienstleisters wesentlich erschwert sind, ist der Dienstleister zudem berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Erbringung der betreffenden Mitwirkungsleistung zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist der Dienstleister zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrages berechtigt.
9 Verfahren für Änderungsanforderungen (Skalierung)
Falls der Kunde Änderungen einer vereinbarten Leistung oder zusätzliche Leistungen („Skalierung“) wünscht, teilt er dies dem Dienstleister möglichst schriftlich mit. Der Dienstleister prüft den Änderungswunsch und wird innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ein Angebot zur Umsetzung des Änderungswunsches vorlegen. Sofern erforderlich, wird dieses Angebot die Auswirkungen der gewünschten Änderung auf die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung beschreiben. Der Kunde kann innerhalb einer Zeitspanne von vierzehn (14) Arbeitstagen durch Bestätigung des Angebots erklären, dass er das Änderungsangebot annimmt. Wird das Angebot nicht angenommen, erbringt der Dienstleister die Leistungen weiterhin so als sei der Änderungswunsch nicht formuliert worden. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot an, bilden das Änderungsanbot und die Annahmeerklärung des Kunden eine verbindliche Änderungsvereinbarung.
10 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
10.1 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Erfüllung eines Vertrags verwendet werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen unbefugten Dritten zugänglich werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur solchen Dritten zugänglich zu machen, die Kenntnis von solchen Informationen erhalten müssen (eingesetzte Mitarbeiter, Subunternehmer).
10.2 Sicherheitsmaßnahmen
Beide Vertragspartner treffen geeignete Sicherungsmaßnahmen, um die Verpflichtungen dieser Ziffer 10 zu erfüllen und informieren den jeweils anderen Vertragspartner auf Nachfrage, welche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
10.3 Verpflichtungserklärungen
Der Dienstleister trägt dafür Sorge, dass seine zur Leistungserbringung eingesetzten Dritten sich vor der Weitergabe einer vertraulichen Information zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entsprechend dieser Ziffer 10 verpflichtet sind.
11 Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden werden die Vertragspartner geeignete Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abschließen. Bei Hinzuziehung von Herstellern / Cloudserviceprovidern zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden schließt der Dienstleister erforderlichenfalls seinerseits entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit seinen Subunternehmern ab.
12 Haftung für Mängel der Clouddienste
12.1. Funktions- und Betriebsbereitschaft
Der Dienstleister steht für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Clouddienste nach den Bestimmungen des jeweiligen Angebots ein. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Verfügbarkeiten nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des Cloudserviceproviders.
12.2 Nichteinhaltung der Verfügbarkeiten
Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeiten gelten die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des Cloudserviceproviders.
12.3 Mängel der SaaS-Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet dem Dienstleister etwaige, Mängel der Saas-Dienste unverzüglich, möglichst per E-Mail, in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
Sind die vom Dienstleister bereitgestellten SaaS-Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Dienstleister gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängel der SaaS-Dienste, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Dienstleister nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
Das Recht zur Kündigung oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln der vertraglich vereinbarten Leistung.
13 Haftung
Der Dienstleister haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen:
13.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die vom Dienstleister oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
13.2 Personenschäden
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Dienstleisters unabhängig vom Grad des Verschuldens der Höhe nach unbegrenzt.
13.3 Organisationsverschulden und Garantie
Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Dienstleisters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
13.4 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei der Verletzung solcher Vertragspflichten des Dienstleisters, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, haftet der Dienstleister, wenn keiner der in Ziffern 13.1 bis 13.3 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13.5 Haftungsausschluss
Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
13.6 Mitverschulden
Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Dienstleisters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere für den Fall, dass Leistungen des Dienstleisters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
13.7 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
14 Allgemeine Bestimmungen
14.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
14.2 Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
14.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
14.4 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen eines unter diesen AGB geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei E-Mails dem Schriftformerfordernis genügen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ferner der ausdrücklichen Bezugnahme auf den geänderten oder ergänzten Vertrag.
Mündliche Nebenabreden zu einem Vertrag existieren nicht. Nach einem Vertrag abzugebende Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei auch hier – außer im Falle der Kündigung oder des Rücktritts – eine E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt.
14.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Angebote des Dienstleisters unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich von den Vertragspartnern verfolgten Zwecke am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Vertrag eine Regelungslücke enthält.